Konzertregeln
Liebe Konzertbesucher!
Wie überall gelten auch bei einem Konzertbesuch bestimmte Vorgaben! Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte ist jeder Besucher an die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gebunden!
Hier ein kleiner Überblick der allgemein geltenden Regelungen:
Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die speziell für Kinder unter 6 Jahren aufgeführt werden, ist Kindern unter 6 Jahren - auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten - der Zutritt verboten. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Trinkflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Regenschirme, sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Open Air´s empfiehlt sich die Mitnahme von Regenponchos. Bei Nichtbeachtung kann ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist aus Sicherheitsgründen angewiesen, Leibesvisitationen auch bei Jugendlichen und Kindern vorzunehmen.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch kann zum Verweis aus dem Veranstaltungsgelände führen und wird strafrechtlich verfolgt.
Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.